Gibt es eine gesetzliche "Krankenversicherung"?
Deutsches Gesundheitswesen spart am falschen Ende
Expertenvorschläge zur Entrümpelung der GKV vorgelegt
Warum scheuen BMG und Kassen den mündigen Patienten?
Weshalb verlassen 15.000 Ärzte Deutschland?
Ärzte verlieren Milliarden durch eCard-Einführung
Kostenerstattung für alle Kassenmitglieder ab 01.01.2004
Privatversicherte verlieren Altersrückstellung bei Versicherungswechsel
Was ist Solidarität im Gesundheitswesen?
Verwaltung der Chroniker-Programme kostet Milliarden und bringt nichts

Die reinste Form des Wahnsinns ist es alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, daß sich etwas ändert. (Albert Einstein)

Gibt es eine gesetzliche "Krankenversicherung?

Politiker verwenden gern positiv besetzte Begriffe um nicht so günstige Begriffe schön zu reden. Ganz besonders ist das auf dem weiten Feld der Gesundheitspolitik der Fall. Spitzenpolitiker aller Parteien schwadronieren da im Wahlkampf von einer guten oder sogar sehr guten Gesundheitsversorgung für deutsche Kassenmitglieder, vergessen aber zu erwähnen, daß sie ganz andere Inhalte im betreffenden Gesetzbuch SGB V verankert haben. Dort steht im § 12 explizit und unmißverständlich, daß die Versorgung von Kassenversicherten nur ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig, das Notwendige nicht übersteigend, zu sein hat. Daran müssen sich alle Beteiligten nach dem Gesetz auch halten: "Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen".
Fachleute betonen, daß es sich bei der gesetzlichen Krankenfürsorge nicht um eine "Versicherung" im eigentlichen Sinne handelt, sondern um Kassen. Eine Versicherung arbeitet mit Risikobewertung, Kapitaldeckung und Altersrückstellungen.
Krankenkassen arbeiten dagegen nach völlig anderen Prinzipien:
Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach dem Erkrankungsrisiko, sondern nach dem Einkommen. Kinder und nicht arbeitende Ehefrauen sind beitragsfrei. Das Geld wird nach dem Umlageverfahren "von der Hand in den Mund" verwaltet. Folglich können die Krankenkassen bei hoher Arbeitslosigkeit (damit vielen Nichtbeitragszahlern) und steigender Lebenserwartung pro Mitglied immer weniger bezahlen. Ohnehin wenden die Kassen insgesamt nur etwa 15% ihrer Einnahmen für die Behandlung von über 90 % aller Krankheitsfälle im ambulanten Bereich auf. (04/11)

Deutsches Kassenwesen spart am falschen Ende

Trotz der chronisch schlechten Datenlage konnte retrospektiv statistisch belegt
werden, daß bei Einschränkung der Arzneiverordnungen im ambulanten Bereich die Krankenhauskosten in einer engen Korrelation ansteigen. Eigentlich logisch: wenn bei den heute verfügbaren qualitativ guten, nebenwirkungsarmen und nur einmal täglich einzunehmenden Medikamenten gespart werden muß, ist eine Versorgung mit billigeren Medikamenten gleicher Wirkstärke (aber z.B.ohne Retardierung) die Folge. Letztlich unterscheidet sich bereits hierdurch die Behandlung eines Kassenversorgten von der eines Privatversicherten. Politik und Krankenkassen etablieren eine Zweiklassenmedizin, was öffentlich negiert wird - aber: bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil!
Die Einnahmezuverlässigkeit nimmt übrigens schon bei zweimal täglicher Einnahme eines oder mehrerer Medikamente auf unter 50% ab. Es macht also durchaus Sinn, etwas teurere Medikamente zu verordnen, die nur einmal täglich eingenommen werden müssen. (Health Econ Study). (07/01)


Expertenvorschläge zur Entrümpelung der GKV vorgelegt

Den Kassenmitgliedern wird ein gesundheitspolitisches Schlaraffenland vorgegaukelt. Solidarprinzip und scheinbarer Vollversicherungsschutz im Sachleistungssystem führen dazu, daß den Versicherten der Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung nicht bewusst ist. Sie meinen, Gesundheitsleistungen stünden zum Nulltarif zur Verfügung.
Die Anbieter sind Anreizen ausgesetzt, die sie dazu verleiten, diese expandierende Nachfrage zu bedienen und auszudehnen. Verschwenderisches Handeln und fehlende Orientierung am Interesse der Patienten werden begünstigt. Die Anpassungsfähigkeit des Systems an neue Herausforderungen ist eingeschränkt oder kaum noch vorhanden.
Politiker haben hohe Anreize, eine Ausweitung sozialer Leistungen als Aktionsparameter auf dem Markt für Wählerstimmen einzusetzen. Ihr Wille, Einschnitte im System oder eine vollständige Neuorientierung vorzunehmen, ist entsprechend schwach ausgeprägt. Eher werden sie Gesundheitsleistungen als Wahlgeschenke verteilen.
Zwar bringen Gesundheitsgüter individuellen Nutzen, jedoch werden die Kosten dem Kollektiv belastet. Das führt bei steigenden Leistungsausgaben zu einer Unterdeckung bei den Einnahmen und der Gegensteuerung über Ausweitung der Mitgliedschaftspflicht (Bemessungs- bzw. Freistellungsgrenze) und Erhöhung der Beitragssätze. Also eine "Ausbeutung Aller durch Alle". Zwangläufig kommt es zu mehr Missbrauch und einer Aushöhlung des echten und wahren Solidarprinzips. Gleichzeitig genügen Gesundheits-leistungen, die sich aus einem solchen System speisen, nicht mehr erstklassigen Qualitätsansprüchen, die nach § 12 SGB V auch garnicht gegeben sind.

Patienten und Leistungsträger handeln rational in ihrer jeweils persönlichen Sicht, ihnen können keine Vorwürfe gemacht werden, wenn sie ihren persönlichen Nutzen im Rahmen der geltenden Regelungen suchen und ihn optimieren wollen. Das entspricht dem Wesen einer freiheitlich-marktwirtschaftlich geordneten Gesellschaft in den anderen Bereichen unserer Volkswirtschaft. Es wäre schizophren, wenn Menschen zum Wohle des Gesund-heitswesens nicht eigennutzorientiert handeln würden. Weder dem Arzt, der sein Einkommen so erwirtschaften muss, noch dem Patienten, der möglichst gute und zahl-reiche Leistungen in Anspruch nehmen möchte, ist daher ein Vorwurf zu machen.
Zu kritisieren sind die Regelungsstrukturen unseres Gesundheitswesens, die das eigennutzorientierte Verhalten in falsche (verschwenderische) Bahnen lenken. Nach aktuellen Berechnungen gehen der GKV jährlich mehr als 30 Mrd. EUR für die beitrags-freie Mitversicherung von Kindern und Familienangehörigen verloren. Die Ausgaben für Fremdleistungen (das sind Leistungen die eigentlich der Staat erbringen müßte, die er jedoch auf die Sozialkassen abgeschoben hat) belaufen sich auf rund 2 Mrd. EUR im Jahr. Nach Ansicht von Gesundheitsexperten wären die Kassenbeiträge sofort um mehr als 8% zu senken, wenn der Staat seine originären Aufgaben und Leistungen nicht den gesetzlichen Krankenkassen ohne Finanzausgleich aufbürden würde. Ein weiteres Einsparpotential bestünde durch drastische Einschränkung der Kassenverwaltungskosten, z.B. durch Zusammenlegung auf eine Kasse pro Bundesland. Die Bundesregierung hat es selbst in der Hand, das Investitionsklima zu verbessern und die hohe Arbeitslosigkeit zu senken, wenn sie bereit ist, auch einen unangenehmen Weg zu gehen. (01/06)


Warum scheuen Gesundheitsminister und Kassen den mündigen Patienten?

Was das Kassen-BMG-Kartell "gesetzliche Krankenversicherung" nennt, ist nichts anderes als eine Umlagekasse, die ganz nach Belieben der Regierung mal mehr mal weniger Leistungen für den kranken Patienten gewährt. Mit der
Angst vor Krankheit werden gesunde und kranke Menschen zwangsweise einer unkontrollierten und unkontrollierbaren Übermacht von gesetzlich geschützten Kassen und betriebsgeheimnis-geschützen Geschäftemachern ausgeliefert. Dies ist eine absurde Verkennung des Marktes, der gleichstarke und gleichinformierte Partner voraussetzt. GKV-Mitglieder sind schlecht informiert, und sie sind damit niemals gleichstark. Im Verhältnis von Kasse und GKV-Mitglied ist nur einer "angezogen": nur die Kasse hat die Hosen an, der Patient ist vor der Kasse nackt, denn die Kasse kennt seine gesamte Einkommenssituation, der Patient weiß nur, was ihm seine Kasse aus den Taschen gezogen hat. Sein einziges Feigenblatt ist die Chipkarte, und damit sind die Verhandlungsbedingungen des GKV-Patienten als angeblich „Versichertem“ abschließend definiert.
Die Kassen wollen den Patienten mit Feigenblatt als Puffer zwischen ihrem gnadenlosen Abkassieren inklusive MDK und jeder Menge gutdotierter Posten und andererseits dem gnadenlosen Einschränken, Budgetieren, Regressieren der Ärzte, von denen die Patienten im Krankheitsfall den Gegenwert für ihre „Einzahlungen“ erwarten (inklusive dem
"Ihre-Kasse-bezahlt-alles-Geschwätz" im Ohr).
Das Sachleistungssystem mit seinen Chipkarten ist nichts anderes als ein Akt der Feig-heit von Kassen und Politikern, die sich vor der Kontrolle der Patienten als Gleichrangigem und gleich Informiertem verstecken wollen.
Es ist die Feigheit von Kassenführern wie Politikern, sich vor einem Patienten verstecken zu müssen, sobald dieser statt einer lächerlich wirkenden Chipkarte eine Arztrechnung oder Krankenhausrechnung in der einen Hand hält und diesem seine monatlichen Kassen-abzüge gegenüber stellt.
(gekürzt nach Dr. E.Vecera 5/07)


Weshalb verlassen Ärzte das Kassensystem und wandern aus?

Das Honorar der Kieferorthopäden wurde von einem Tag auf den anderen um mehr als 30% gekürzt. Die Ausgangslage war vermutlich ein noch ausreichendes Niveau. Dadurch verfügten Sie zunächst über ein gewisses finanzielles Polster, um bei einem vertragslosen Zustand nicht sofort den persönlichen Konkurs anmelden zu müssen.
Bei den Humanmedizinern sieht es dagegen völlig anders aus. Sie stehen heute am vorläufigen Ende eines längeren Ausblutungsprozesses. Über finanzielle Reserven vefügen sie schon lange nicht mehr. Die stark zunehmende Insolvenzrate ist ein klares Indiz dafür, daß das Honorar noch nicht einmal die laufenden Kosten decken kann.
Der reale Leidensdruck dürfte dementsprechend bei den Humanmedizineren erheblich höher liegen als bei den Kieferorthopäden. Ein Teil der Kieferorthopäden hat beschlossen, dass sie gar nicht erst in die Nähe der Pleite kommen wollen und sind aus dem Kassen-system ausgestiegen. Die Übrigen meinen, es irgenwie noch zu schaffen.
Diejenigen, die im Kassensystem weiter machen (müssen), werden versuchen, durch Mehrarbeit ein höheres Einkommen zu erwirtschaften. Sie arbeiten 80 Wochenstunden und mehr, um dieses Ziel zu erreichen. Aber ebenso wie der Hamster im Rad werden sie niemals ankommen. Da durch dieses Verhalten das zur Verfügung stehende Gesamt-honorar real fällt, werden schließlich alle Kassenärzte (gemeinsam) verlieren, denn ihre Kosten steigen bei diesem Verhalten an.
Während die Kassenärzte immer mehr in eine finanzielle Schieflage kommen, behaupten ihre Funktionäre, sie kümmerten sich um deren Belange. In Wahrheit tun sie aber nichts, nein: sie schaden den Ärzten sogar, indem sie zu dieser Leistungsausweitung aufrufen, keine effektiven Honorarverhandlungen führen, den Ärzten immer mehr unbezahlte Auf-gaben übertragen und in ihrem Namen (aber ohne Mandat) Kostenübernahmeerklärungen z.B für die eGCard abgeben.
In dieser Situation mit schwacher Vertretung der Ärzteinteressen, dem Aufbau immer neuer Bürokratiemonster und Zahlung von Mickerhonoraren, die eine gesunde Existenz nicht garantieren können, sehen junge Kollegen ihre persönliche Chance eher im Ausland. Schade um dieses gut ausgebildete Potential an jungen Kollegen, die dem deutschen Gesundheitswesen in spätestens 10 Jahren schmerzlich fehlen werden. (12/04)

Ärzte verlieren Milliarden durch eCard

Die eCard wird von Kassen, Privatversicherungen, Gesundheitsministerium und den Verwaltungsfunktionären bei KBV und KVen sehnlichst herbeigewünscht. Die IT-Industrie hat mutmaßlich Millionen gezahlt um deren Entscheidung zu erleichtern. Nun zeigt das Booz Allen Hamilton-Gutachten wer gewinnt und wer verliert. (2/08)

Kostenerstattung für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Die Wahl zur Kostenerstattung (KE) steht allen Mitgliedern einer gesetzlichen Kranken- kasse (GKV) seit dem 01.04.2004 gemäß Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) nach DEREN freier Entscheidung offen. Ab 01.04.2007 wurde die Wahl zur KE vom Gesetzgeber nochmals erleichtert. Leider wird der Wille des Gesetzgebers eher schleppend umgesetzt, weil viele Kassenmitglieder die Vorteile dieser Regelung noch nicht kennen bzw. erkennen. Für einen relativ geringen Jahresbeitrag (inklusive Selbstbehalt) ist man als Kassenmitglied ein vollwertiger Privatpatient, unter Umständen also besser dran als ein Beamter mit Beihilfe und schmaler Zusatzversicherung.

Was bedeutet das für den Patienten? Er bekommt wie jeder Privatpatient bei allen Fachärzten einen zeitnahen Behandlungstermin. Der Arzt muß keine einschränkenden Budgets beachten, er kann das optimale Medikament auswählen und muß keine Kompromisse bei der Behandlung eingehen. Die staatlich vorgeschriebene ausreichende wird zur guten/sehr guten Behandlung. Leistungen, die von den Kassen nicht getragen werden, bezahlt eine Zusatzversicherung, weshalb auch ältere Erwachsene mit Krankheiten durchaus von der KE profitieren können. Patienten sind nicht mehr von Politikerentscheidungen abhängig, die die Kassenleistungen je nach Kassenlage per Gesetz einschränken. Die leidigen 10 EUR Kassengebühr müssen nicht vor Behandlungsbeginn entrichtet und die Kassenchipkarte muß nicht vorgelegt werden. Schließlich bekommt jeder Patient eine transparente Rechnung über die von ihm veranlaßten Leistungen des Arztes, so wie das im Rest Europas üblich und normal ist.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, daß die Kassen ihre Mitglieder informieren müssen, oftmals wird das jedoch vermieden, weil die KE für Kassenmitarbeiter Mehrarbeit bedeutet. Möglicherweise sind den Kassen auch ihre geringen Erstattungsbeträge peinlich, die sie als Arzthonorar zahlen. Manches Mitglied fragt sich nach der ersten Abrechnung, in welchen Kanälen seine hohen Monatsbeiträge versickern. Nach Inkrafttreten des neuen "Reform"gesetzes wurde festgelegt, daß ab 01.04.07 der behandelnde Arzt auf mögliche Folgen bei der Wahl zur KE hinweisen muß. Die Kassenmitglieder können wählen, ob sie nur für ambulante und/oder für stationäre Behandlung die KE wählen. Es kann auch entschieden werden, daß nur die Kinder oder nur ein Erwachsener die KE praktizieren wollen. Man ist jedoch für mindestens 1 Jahr an seine Entscheidung gebunden.

Pauschal kann man raten: wer die KE wählt, sollte wegen der sehr sinnvollen Zusatzversicherung jung und/oder (noch) gesund sein. Die Monatsbeiträge der Zusatzversicherung liegen für Kinder teilweise unter 10 EUR, sind aber auch für ältere Erwachsene im erschwinglichen Rahmen.
Für ein Kostenerstattungsprinzip plädiert die vorsitzende Richterin am Landessozialgericht in Celle, Ruth Schimmelpfeng-Schütte, in der Süddeutschen Zeitung (Auszüge): "Das Sachleistungsprinzip, dessen Schutz heute der Aufrechterhaltung althergebrachter Einrichtungen und Zustände und weniger den Kassenversicherten dient, entmündigt den Patienten. Schon deshalb sollte das Sachleistungsprinzip vom Kostenerstattungsprinzip abgelöst werden." Dadurch könne auch Transparenz in das Dunkel der GKV gebracht werden, der Kassenversicherte hätte erstmals die Möglichkeit zu sehen, welche Kosten seine Behandlung verursacht und auch die Krankenkassen könnten sehen, welche Kosten im konkreten Behandlungsfall angefallen sind. "Das alles würde erreicht ohne die höchst zweifelhaften Chipkarten (eGCard), die – datenschutzrechtlich höchst bedenklich – persönliche und medizinische Daten Dritten offenbaren und den Versicherten zum gläsernen Patienten machen", betont die Juristin. "Europa-kompatibel ist die GKV aber nur mit Kostenerstattungsprinzip. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird es mit sich bringen, dass Deutschland das Sachleistungsprinzip zugunsten des Kostenerstattungsprinzips aufgeben muss."
Eine Gesundheitsreform wird nach Ansicht von Schimmelpfeng-Schütte langfristig nur erfolgreich sein, "wenn die GKV in eine Grundversicherung mit privaten Zusatzversicherungen (oder Basisversorgung und Wahlleistungen oder Vertrags- und Wahlleistungen) umgestaltet wird". Die Einführung von Grundversorgungselementen müsse allerdings mit deutlichen Beitragssenkungen einhergehen. "Bei einem Beitragssatz von 15 Prozent sind viele nicht in der Lage, Wahlleistungs-Versicherungen abzuschließen." Auch müsse darauf geachtet werden, welche Ziele die Ausgrenzung von Leistungen aus der GKV verfolgt. Der Vorschlag, private Unfälle aus der GKV auszugliedern und statt dessen die Beiträge zu senken, bewirke letztlich lediglich eine Senkung des Arbeitgeberanteils am Beitragsaufkommen, weil sich Arbeitgeber an einer privaten Unfallversicherung nicht beteiligen müssten. (7/05).

Privat Vollversicherte verlieren beim Wechsel Altersrückstellungen

Leider hat bisher keine Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen dafür geschaffen, bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft die Mitnahme der bis dahin aufgelaufenen Altersrückstellungen zu regeln.
Ein Privatversicherter ist auf Gedeih und Verderb an seine Versicherungsgesellschaft gebunden, auch wenn diese Jahr für Jahr ihre Monatsbeiträge im zweistelligen Bereich anhebt und gleichzeitig klotzige Gewinne an die Anteilseigner ausschüttet. Die Verbraucherrechte der Privatversicherten werden durch Untätigkeit der Regierung(en) mit Füßen getreten. Konkurrenz unter den Versicherungen könnte, nicht nur für Neukunden (die mit extrem niedrigen Beiträgen geködert werden, um ihnen später saftige Aufschläge zuzumuten), sondern auch für Altkunden zu interessanten Angeboten führen.
Bislang können die Altersrückstellungen nur beim Wechsel in einen anderen Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft mitgenommen werden. (01/06)

Was ist Solidarität im Gesundheitswesen?

Die originäre Solidarität in der gesetzlichen Kassenversorgung ist die zwischen Gesunden und Kranken: alle Mitglieder einer Versichertengemeinschaft, also auch die Gesunden, zahlen in eine gemeinsame Kasse ein, damit Erkrankte davon behandelt werden können.
Deutschland hat zusätzlich noch die "Solidarität" der Personen mit höherem und niedrigerem Einkommen in das System implementiert. Die Umverteilung von höheren zu niedrigeren Einkommen ist jedoch originäre Aufgabe der Finanzgesetzgebung. In der Krankenversicherung ist diese Umverteilung nicht sinnvoll. Sie dient nur dem Interesse eines überbürokratisierten Staates und den Parteien, die sich "Solidarität" auf die Fahnen geschreiben haben. Der Staat befreit sich von seiner Leistungspflicht, damit mehr Geld z.B. für Staatsverwaltung, Kriegsspiele in Hinterasien und überdimensionierte Parlamente vorhanden ist. Wer möchte, kann mit freiwilligen Spenden Bedürftige unterstützen, Zwangsunterstützung ist aus unserer Sicht jedoch abzulehnen. Näheres unter Kopfpauschalen. (01/06)

Verwaltung der Chroniker-Programme DMP kostet Milliarden und bringt nichts

Chronisch erkrankte Menschen stellen in Deutschland etwa 20% aller Versicherten, verursachen aber gleichzeitig 80% aller Kosten im Gesundheitswesen. Zur besseren Vorbeugung vor teuren Spätfolgen wurden sogenannte Chroniker-Programme vom Bundesgesundheitsministerium angeordnet. Dadurch sollen bei verbesserter Betreuung weniger Kosten entstehen. Damit ein Anreiz entsteht, DMP's überhaupt einzurichten, wurde den Kassen ein Anspruch aus dem Risikostrukturausgleich in Höhe von etwa 5.000 EUR pro Person und Jahr in Aussicht gestellt. Schlecht wirtschaftende Kassen sahen hier ihre Möglichkeit, von den gut wirtschaftenden Kassen hohe Finanztransfermittel zu erlangen.
Schon nach wenigen Jahren bescheinigen Experten der Unternehmensberatung McKiney den Kassen, daß sie allein für die Verwaltung der Chronikerprogramme bis zu 8 Mrd. EUR ausgeben, ohne daß dafür auch nur ein Patient besser behandelt wird. Die Milliarden werden also ohne Effekt zwischen den profitablen und nicht profitablen Kassen hin- und hergeschoben. Schwere Krankheitsfälle sind eher störend - leichte Fälle, die eigentlich nicht in die Programme gehören, jedoch profitabel. Der von der Regierung ausgerufene "Wettbewerb" zwischen den Umlagekassen wird ins Gegenteil verkehrt. Wer am cleversten abzockt, hat gewonnen. Leider gehören schwerkranke Patienten nicht zu den Gewinnern in diesem Spiel. Sie möchten mehr erfahren?... (12/06)