Deutsche Ärzteunion SIGNA neu gegründet
Die „Deutsche Aerzteunion-SIGNA“ wurde am 28.11.09 in Leipzig als syndikale Interessen gemeinschaft niedergelassener Ärzte und Zahnärzte gegründet. Im Gedenken an Dr. H. Hartmann und seinen „Leipziger Verein“ (dem späteren Hartmannbund) fand das Ereignis an diesem historischen Ort statt. Hartmanns Aufruf vom 08.09.1900 ist heute genauso aktuell wie damals: die niedergelassenen Ärzte brauchen endlich eine starke Interessen- vertretung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind als KdÖR der direkten Weisung des Gesundheitsministeriums unterworfen und müssen die staatlichen Vorgaben umsetzen. Bundes- und Landesärztekammern tun alles mögliche außer sich um die Belange der Niedergelassenen zu kümmern: eine Neufassung der GOÄ (amtliche Gebührenordnung für Ärzte) hat die Bundesärztekammer in den vergangenen 20 Jahren nicht hinbekommen. In dieser Zeit mußte die Ärzteschaft einen Einnahmenrückgang um über 40% hinnehmen. (12/09)

Kassenärzte sind defacto Angestellte der Kassen
Nach Schnetzer ist der Vertragsarzt kein Unternehmer und kein Freiberufler. Diese Freiberuflichkeit gilt nur in Beziehung zu seinen Privatpatienten – als Kassenarzt ist er Angestellter innerhalb vorgegebener Strukturen, auch wenn ihm das nicht passen sollte. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte hat zunehmend klar gemacht, dass der Vertragsarzt keinen Anspruch auf angemessene Vergütung besitzt, ja Dienstleistungen erbringen muss, die nachgewiesenermaßen unwirtschaftlich und nicht kostendeckend sind.
Zwar verlangt das Führen einer Praxis unternehmerische Fähigkeiten, aber ein Unternehmer ist man deshalb noch nicht. Der größte Teil unternehmerischer Tätigkeiten sind dem Vertragsarzt qua Berufs- oder Sozialrecht untersagt. Demgegenüber unterliegt der Vertragsarzt einer Reihe gravierender Einschränkungen. Es ist für die meisten Ärzte wahrscheinlich unerträglich, der Wahrheit ihrer faktischen Abhängigkeit direkt ins Gesicht zu sehen, und insofern haben sie kein Interesse an der Aufdeckung dieses Missverständnisses. Hier liegt eine grandiose Selbsttäuschung vor und ein wichtiger psychologischer Faktor der ärztlichen Selbsteinschätzung, der angemessen reflektiert gehört. Mehr unter diesem Link: Deutsches Ärzteblatt (Ruebsam-Simon: 2002;99) (8/08)

Wettbewerbswidrige Vorteile für MVZ
Gemeinschaftspraxen und damit auch MVZ à la DDR-Polikliniken erhalten für die gleiche Leistung etwa 20% mehr Grundhonorar als Ärzte, die in einer Einzelpraxis arbeiten. Damit soll das derzeit noch bestehende System von mehr oder weniger freiberuflich tätigen Ärzten in eigener Praxis zerstört werden. Bevorzugt man einen Partner im "sozialistischen Wettbewerb" durch Besserstellungen auf Kosten eines Anderen, so ist das selbstver-ständlich kein echter Wettbewerb, der sich bekanntlich nur in Freiheit voll entfalten kann. Verschiedene ärztliche Berufsverbände haben angekündigt, gegen diese neue Praxis der aktuellen Regierung zu klagen, weil es für freie Ärzte in Einzelpraxis eine Enteignung bedeutet.
Der Strategieplan ist im GMG nachzulesen und wird durch entsprechende Äusserungen von Politikern und selbsternannten "Fachleuten" à la Lauterbach bestätigt: zuerst werden die Einzelpraxen weiter geschwächt, eliminiert oder in GP/PG/MVZ gedrängt. Danach werden diese kleinen Einheiten noch mehr als bisher gezwungen, zentrale Leistungen unter Kostendeckung zu erbringen, so ähnlich wie das bei den Krankenhäusern schon jetzt zu beobachten ist. In einer dritten Phase bleiben nur noch Großeinheiten (unter Führung der Klinikgroßkonzerne) übrig, die sich vermeintlich von Politik und Kassen besser steuern lassen. Auffällig und bezeichnend ist die Verflechtung dieser Konzerne mit Politikern und hohen Beamten des Gesundheitsministeriums.
Durch eine Zentralisierung und Gleichschaltung wird es auf Dauer jedoch eher zu höheren Kosten als zu Rationalisierungsgewinnen für unser Gesundheitssystem kommen. Eine Verweigerung von heute noch gewährten Leistungen wird zu Rationierung führen. Die MVZ sind bisher völlig den Beweis schuldig geblieben, daß sie wirtschaftlicher, schneller und besser für die Patienten sind. Gespannt ist die Redaktion schon heute auf die Ausflüchte der Verantwortlichen, wenn die betroffenen Patienten wegen unzureichender Behandlung, langer Anfahrtwege usw. aufbegehren. (2/05)


Zahlen zu Programmierter Krankheitsverwaltung
Seit 2003 ist eine Einschreibung von Diabetes-Patienten in das DMP Diabetes möglich. Weitere DMP (Disease Management Programme = Programmierte Krankheitsverwaltung) sind bereits im Angebot der kranken Kassen oder sollen dazu kommen. Alle diese Maßnahmen sollen nach Lesart der Kassen eine vorgeblich unzureichende Versorgung chronisch kranker Patienten beseitigen. In Wahrheit werden damit Gelder von gut aufgestellten Kassen zu Pleitekassen verschoben - mit dem geplanten Gesundheitsfonds ab 2009 sollen die DMP dann folgerichtig auch wieder abgeschafft werden.
Damit den Kassen pro eingeschriebenem Patient und Jahr bis zu 6.700 EUR (2006) aus einem "Risikostrukturausgleich" (RSA) zufließen, werden die Kassenmitglieder mit einem Erlaß der Kassengebühr und anderen finanziellen Wohltaten geködert. Demgegenüber erhält ein Arzt für die Ersterfassung 25 EUR, für jede Folgedokumentation 15 EUR. Die betreffenden Kassenmitglieder entscheiden sich mit dem DMP für eine pauschale kassenärztliche Versorgung auf niedrigem Niveau.
Unsere Kritik:
Nach Ansicht führender Experten wird die Behandlungsqualität mit bürokratischer Verwaltung eben nicht verbessert, vielmehr fließen noch mehr Finanzmittel in den Verwaltungssumpf ab und fehlen dann bei der eigentlichen Behandlung.
Im Jahre 2004 wurden 16,1 Mrd. EUR über den RSA verschoben, das meiste Geld (13,1Mrd.) ging an die AOK. Wettbewerb der Kassen? Kann es gar nicht geben!
Politikersprüche entlarven sich meist von selbst.
Zum Vergleich: für die gesamte ärztliche Behandlung aller Kassenangehörigen stand im gleichen Jahr der Betrag von 21,4 Mrd. EUR zur Verfügung. Im Vergleich zu 1970 müßten für die ärztliche Behandlung 31,9 Mrd. EUR zur Verfügung stehen. Die Kassenärzte werden somit jährlich vergleichsweise um 10,5 Mrd. EUR unterbezahlt. (01/08)

Grundparameter für ausgewogene Gesundheitspolitik
Den Kassenmitgliedern wird ein gesundheitspolitisches Schlaraffenland vorgegaukelt. Solidarprinzip und Vollversicherungsschutz im Sachleistungssystem führen dazu, dass ihnen der Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung nicht bewusst ist. Sie meinen, Gesundheitsleistungen gäbe es zum Nulltarif.
Die Anbieter und Leistungsträger (z.B. Ärzte) sind Anreizen ausgesetzt, die sie dazu verleiten, eine expandierende Nachfrage zu bedienen und weiter als notwendig aus-zudehnen. Verschwenderisches Handeln und fehlende Orientierung am Interesse der Patienten werden begünstigt. Man sollte jedoch bei aller Kritik nicht den haftungs-rechtlichen Aspekt für derartiges Handeln unbeachtet lassen.
Die Anpassungsfähigkeit des Systems nach SGB V an neue Herausforderungen ist jedenfalls eingeschränkt bzw. kaum noch vorhanden.
Politiker haben hohe Anreize, eine Ausweitung sozialer Leistungen als Aktionsparameter auf dem Markt für Wählerstimmen einzusetzen. Ihr Wille, Einschnitte im System vorzunehmen oder eine vollständige Erneuerung einzuleiten, ist entsprechend schwach ausgeprägt. Eher werden sie das System bewahren, Gesundheitsleistungen als Wahlgeschenke verteilen und das Anspruchsdenken der Versicherten fördern.
Zwar bringen Gesundheitsgüter individuellen Nutzen, jedoch werden die Kosten dem Kollektiv belastet. Das führt bei steigenden Leistungsausgaben zu einer Unterdeckung bei den Einnahmen und der Gegensteuerung über Ausweitung der Mitgliedschaftspflicht (Bemessungs- bzw. Freistellungsgrenze) und Erhöhung der Beitragssätze. Also eine "Ausbeutung aller durch alle". Zwangläufig kommt es zu mehr Missbrauch und einer Aushöhlung des "echten und wahren" Solidarprinzips. Gleichzeitig genügen Gesundheitsleistungen, die sich aus einem solchen System speisen, nicht mehr erstklassigen Qualitätsansprüchen.
Patienten und Leistungsträger handeln rational in ihrer jeweils persönlichen Sicht, ihnen können keine Vorwürfe gemacht werden, wenn sie ihren persönlichen Nutzen im Rahmen der geltenden Regelungen suchen und ihn natürlich zu optimieren bestrebt sind. Das entspricht dem Wesen einer freiheitlich-marktwirtschaftlich geordneten Gesellschaft in den anderen Bereichen unserer Volkswirtschaft. Es wäre wohl schizophren, wenn Menschen zum Wohle des Gesundheitswesens nach SGB V in diesem Teilbereich ihres Lebens nicht eigennutzorientiert handeln würden. Weder dem Arzt, der sein Einkommen so erwirtschaften muss, noch dem Patienten, der möglichst gute und zahlreiche Leistungen in Anspruch nehmen möchte, ist daher ein Vorwurf zu machen. Zu kritisieren sind die Regelungsstrukturen unseres Gesundheits-wesens, die das eigennutzorientierte Verhalten in falsche Bahnen lenken, die - volkswirtschaftlich gesehen - Verschwendung bedeuten.

Auszug aus: Oberender/Fleischmann: Gesundheitspolitik in der sozialen Marktwirtschaft. (2/06) Hier noch ein wichtiger Link:
Lenin und der Kassenarzt
Vortrag des bekannten Rechtsanwaltes Carlos A. Gebauer.


Nackte Zahlen zu Kasseneinnahmen und -ausgaben
Von Regierung, Bundesgesundheitsministerium und Kassen wird die Legendenbildung von teuren, immer weiter ansteigenden Arzthonoraren betrieben, die aufgrund eigener Zahlen aus dem BM für Gesundheit nicht haltbar ist. Mit dieser perfiden Methode will man die niedergelassenen Ärzte als Preistreiber des jetzigen Gesundheitssystems verunglimpfen, während die wahren Preistreiber bzw. Geldvernichter gut dastehen sollen.
Die Ausgaben für alle niedergelassenen Ärzte stiegen nach der BMG-Statistik im genannten Zeitraum um 19% an, sind real jedoch um 15% gefallen. Wenn der Kosten- anstieg hinzugerechnet wird, ergibt sich ein realer Verlust von etwa 25% für die Ärzte.
Die Kasseneinnahmen stiegen im genannten Zeitraum um 55%, real um 19%. Die Aufwendungen für die Kassenmitarbeiter stiegen real um 12%.
Die Verwaltungskosten der Kassen stiegen im gleichen Zeitraum um 72% (von 4.7 auf 8.1 Mrd.EUR lt.Statistik des BMG).
Somit steht fest: während die Kasseneinnahmen steigen werden die Ausgaben für Arzthonorare immer weiter gekappt, damit für die Kassen für sich selbst mehr abzweigen können. Immerhin verdient so mancher Kassenvorsitzende mehr als der deutsche Bundeskanzler.
Die niedergelassenen Ärzte haben also nicht nur den Arztzahlzuwachs von 30%, sondern zusätzlich eine reale Honorarminderung verkraften müssen. Wenn der Kassenverwaltungs-wasserkopf abgeschafft würde, stünden mehr als 14 Mrd.EUR für die Behandlung von Patienten zur Verfügung - bei gleich guter Verwaltung!
Jedoch: unter Ulla Schmidt wird die Verwaltung und Bürokratie kostenträchtig auf neue Höchststände zumarschieren: ein "Gesundheitsfonds" soll 2009 kommen. Die Kassen haben zum Januar 2007 vorsorglich ihre Beiträge drastisch angehoben. So spart man in Deutschland Geld - oder: ein Lehrstück aus Schilda.
Anmerkung: die Geldentwertung betrug zwischen 1950 und heute fast 80%, der EURO hat seit Einführung 2002 etwa 40% seiner Kaufkraft verloren.
Um die Staatsverschuldung abzutragen, bräuchte Deutschland mehr als 10.000 Jahre (Dr. Martin Weiss) (1/07).

Ärzte zahlen Medikamentenkosten ihrer Patienten
Schon seit Jahren werden Ärzte, die ihre Kassenpatienten mit modernsten Medikamenten behandeln, von den Kassen zur Kasse gebeten: angeblich zu teuer verordnet, für Kassenpatienten soll es doch per Gesetz nur vom Billigsten sein, ein sogenannter Regreß wird ausgesprochen: der Arzt muß den Preis dieser Medikamente als Strafe an die Kasse zahlen.
Die Gesundheitsbürokraten der KVen, kranken Kassen und des BMG versuchen mit allen nur erdenklichen Mitteln das nicht mehr finanzierbare System des deutschen Gesundheitswesens zu konservieren und verfallen zu Lasten der Ärzte entsprechend ihrer bürokratischen Tradition in so aberwitzige Auswüchse wie den § 106 SGB oder das neue AVWG mit Bonus/Malus-System.
Weshalb sollen Ärzte durch Einkommensverluste dafür bestraft werden, daß sie hochwirksame aber deswegen auch sehr teure Medikamente einem schwerkranken Patienten nicht vorenthalten? Und das bei unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten der Kassen (es gibt mehr Kassenangestellte als behandelnde Ärzte!).
Weil ein Großteil der vorhandenen Finanzmittel von einer überbordenden Verwaltungsbüro-kratie blockiert bzw. aufgezehrt wird, bleibt für die eigentliche Behandlung der Patienten nicht mehr viel übrig. Die behandelnden Ärzte sollen nach dieser Lesart notwendige teure Therapien aus ihrem eigenem Einkommen finanzieren!
Mit dem Kontrollinstrument eCard erwächst der sozialbürokratischen Verwaltung aus KVen und kranken Kassen sowie dem Bundesgesundheitsministerium ein aus deren Sicht optimales Instrument, um in Zukunft das gesamte Therapieverhalten der Ärzte über das elektronische Rezept zu kontrollieren. Anstatt ihre Kräfte für die Behandlung der Patienten einzusetzen, müssen die Ärzte ihre Ressourcen für lückenlose Dokumentation der Praxisbesonderheiten verschleudern, um spätere Regresse abwehren zu können. Diese von der Regierung gewollten planwirtschaftlichen Elemente werden die Ineffizienz des gesamten Systems weiter steigern, am grundsätzlichen Problem jedoch nichts ändern. Finanzielle Mittel gehen der eigentlichen Behandlung verloren! (12/07)

St

An

Niedergang der Ärzteschaft
Bis vor fast 25 Jahren war die Kassenarztwelt noch halbwegs in Ordnung - aber wie ging es ab 1985 weiter? Es begann der unaufhaltsame Abstieg der Kassenärzteschaft. Jeder KV-Vorsitzende ab 1985 machte mehr oder weniger schwere Fehler.
Der erste war Prof. Häußler, der im Rahmen einer Gebührenordnungsreform ohne Not ein Honorarbudget mit den Kassen vereinbarte, das nach Abschluss der Erprobungsphase wieder aufgehoben werden sollte. Die Kassen haben das geschickt verhindert, das Dauerbudget war da. Ein Dr. Oesingmann verdiente sich als Multifunktionär eine goldene Nase, die Sache der Kassenärzte brachte er aber nicht voran. Danach Dr. Schorre: eigentlich aus der Opposition gekommen freundete er sich schnell mit dem System an und erfand das Individualbudget. In der irrigen Annahme, es würden zu viele überflüssige Leistungen erbracht, sollte die Arbeitsleistung an das niedrige Niveau des Honorars angepaßt werden. Durch Schorres Irrtum mußten die Ärzte schließlich dauerhaft 30% Gratisleistung erbringen.
Gesundheitsminister Horst Seehofer schrieb die Budgets ins Gesetz und führte die 6-Jahre Zulassungssperre für Systemaussteiger ein. Damit hatte er die Niedergelassenen in eine Lage gebracht aus der Entrinnen kaum mehr möglich war. Man fragt sich wie solche Gesetze in einem Rechtsstaat überhaupt möglich sind. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung fand jedenfalls nie statt.
Schließlich kam der Hoffnungsträger, ein Betriebswirt und Arzt: Dr. Köhler. Sein Konzept: eine betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebührenordnung, welche die Unterfinanzierung des Systems beweisen sollte. Diese Intention ist mit dem EBM 2009 verwirklicht worden: statt notwendiger 6,5 Cent Punktwert gibt es nur 3,5 Cent. Der Beweis wurde zwar erbracht, Köhler selbst ist jedoch komplett gescheitert und will beim Verhandlungspartner AOK unterkommen. (2/09).

Kostenexplosion im Gesundheitswesen gabs nie!

Gesundheitsökonom Prof.Rürup (SPD): Kostenexplosion im Gesundheitswesen hat es nie gegeben!

Alt-Bundespräsident Rau: Kostenentwicklung im Gesundheitswesen hat Normalmaß. Der Bundespräsident wies darauf hin, dass die Kostenexplosion im Gesundheitswesen bei näherer Betrachtung auf "Normalmaß" schrumpfe. "Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt war in den vergangenen zehn Jahren immer etwa gleich hoch."

DIW-Studie zum Gesundheitswesen: Von Kostenexplosion keine Rede! So habe sich der Anteil der Krankenkassenausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 1975 bis 1998 lediglich von 5,7 auf 6,0 Prozent erhöht. "Von einer Kostenexplosion im Gesundheits-wesen kann also keine Rede sein".
Bitte lesen Sie selbst nach:http://www.igsf.de/html/schriftenreihe.htm

Beske-Studie: Politik hat Milliardenschulden der Kassen mitverursacht. Eine Studie hat ergeben, daß der durchschnittliche Beitragssatz in der GKV ohne die politischen Vorgaben der letzten Jahre um 2,3% niedriger liegen könnte, als es heute der Fall ist. Manche Quellen gehen sogar von 8% Beitragssenkungsmöglichkeit aus, wenn der Staat seine eigenen Aufgaben auch selbst bezahlen würde anstatt sie auf die Sozialkassen abzuwälzen. Lesen hier nach.

FAZIT: Es hat niemals eine durch die Medizin oder die Arzthonorare verursachte Kostenexplosion gegeben - und das bei weitgehendender Teilhabe am medizinischem Fortschritt für alle. Dieser Begriff wird von den Politikern nur benutzt, um vom eigenen Fehlverhalten abzulenken und den Ärzten die Schuld zuzuschieben.

Carlos A. Gebauer: Frankfurter Plädoyer für eine herrschaftsfreie Medizin, nachzulesen hier. (4/06)

Grundrechte werden Vertragsärzten verweigert
Das Bundesverfassungsgericht stellte schon im Jahre 1993 allgemein zutreffend fest, daß die grundrechtlich geschützte Freiheit, einen Beruf auszuüben, untrennbar mit der Freiheit verbunden ist, eine angemessene Vergütung zu fordern. Wie tief sind wir eigentlich in Deutschland gesunken, wenn ein solcher elementarer Grundrechtsanspruch ... den Vertragsärzten ... beharrlich verweigert wird? (Prof. Sodann, 01.03.06)
Von der kontinuierlichen Liberalisierung, die die Grundrechtsrechtsprechung in andere Teile der Wirtschafts- und Sozialordnung hineingetragen hat, ist das Gesundheitsrecht ausgespart geblieben. ... Nach wie vor ist das Gesundheitsrecht in seinem Kern ein um sich selbst kreisendes Sonderrecht. - Eberh. Schmidt-Aßmann, Heidelberg (2004)
Der SGB V § 69 setzt das Grundgesetz Artikel 3, Abs.1 für Vertragsärzte außer Kraft, wie im Arztwiki nachzulesen ist. Vom Staatsunrecht einmal abgesehen, zeigt dieses skrupel- lose Vorgehen der Bundesregierung wie hoch ihr das Wasser am Halse steht.
Wir haben genug von Glorreichen, Nazis, Neonazis, Kommunisten und "Sozialgerechten", von Gleichmachern und Überwachern, von Bürokraten oder sachzwanggebundenen Funktionären. Wir müssen jetzt agieren! (7/06)

(